Automatischer Kaufkraftausgleich für Mitarbeiter bei HSP STEUER Hannover

Das Leben wird von Jahr zu Jahr teurer. Um seine Mitarbeiter zu entlasten, bietet HSP STEUER Hannover eine interessante Lösung.

In den letzten Monaten des Jahres 2018 fanden bei HSP STEUER Hannover wie gewohnt die Mitarbeitereinzelgespräche statt. Dabei führen die Partner mit jedem Mitarbeiter einzeln ein ausführliches Gespräch über fachliche und persönliche Kompetenzen, Kanzleiziele und mehr. Auch die Gehaltsentwicklung ist hier Thema. Dabei kam auf, dass sich vereinzelt Mitarbeiter eine Gehaltsanpassung wünschten, „weil das Leben immer teurer wird“. Da der Preisanstieg von Gütern des täglichen Lebens uns alle angeht, haben die geschäftsführenden Partner der Kanzlei zwischen den Jahren die Köpfe zusammen gesteckt und haben sich überlegt, wie sie ihre Mitarbeiter entlasten können.

Das Ergebnis? Eine automatische jährliche Gehaltserhöhung für alle!

Die Gehälter werden nun seit dem 01.01.2019 um den Durschnitt der Veränderungen des Verbraucherpreisindex angepasst. Der Verbraucherpreisindex gibt die durchschnittliche prozentuale Preisveränderung sämtlicher Waren und Dienstleistungen des privaten Bedarfs in Deutschland an. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer nun zu jedem Jahresanfang einen Kaufkraftausgleich in Form einer Gehaltserhöhung erhält! Im aktuellen Jahr ergab sich daraus eine Anpassung der Gehälter um 1,94 %.

Auszubildende sind aus dieser Regelung übriges ausgenommen. Abgesehen davon, dass sie sowieso mit jedem Ausbildungsjahr mehr verdienen, gilt für sie bereits seit einigen Jahren eine Sonderregelung: Die Auszubildenden bei HSP STEUER Hannover erhalten einen leistungsbezogenen Bonus. Für Klassenarbeiten, bei denen sie gut oder sehr gut abschneiden, bekommen sie einen Zuschlag in Höhe von bis zu 20 € pro Klausur – jeden Monat! Die Azubis können auf diese Weise zusätzlich maximal 200 € verdienen. Schlechte Noten verringern den Bonus wieder, aber das Gehalt unterschreitet selbstverständlich nicht die vertraglich geregelte Summe. Die grundsätzliche Ausbildungsvergütung orientiert sich in der hannoverschen Kanzlei übrigens an der Empfehlung der Steuerberaterkammer.

Der Kaufkraftausgleich soll übrigens nicht anders begründete Gehaltsverhandlungen unterbinden, sondern der allgemeinen Entlastung der Mitarbeiter dienen. Und Ihnen den Jahresanfang zusätzlich versüßen.

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